Trainingsregeln in Coronazeiten

Stand: 1. Juni 2020
Gemäß der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(5. BayIfSMV) vom 29. Mai 2020

Allgemeines für die Teilnahme am Training:

-Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen/Fieber oder akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Training ausgeschlossen
-Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen sind vom Training ausgeschlossen
-Sollten sich während des Aufenthaltes / beim Training Symptome entwickeln, so hat die betreffende Person die Schule zu verlassen
-Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5m
-Außerhalb des Trainingsraums muss der Mund-Nasenschutz getragen werden (auch beim Gang zur Toilette), auch beim Durchqueren des Eingangsbereiches
-Aufenthaltsbereiche und Garderoben müssen gesperrt bleiben, also bitte schon in Trainingskleidung und mit gebundenem Gürtel zum Unterricht kommen
-Zuschauer sind nicht erlaubt!
-alle Trainierenden werden namentlich erfasst, um eine eventuelle Infektionsausbreitung nachvollziehen zu können
-Kindergartenkinder müssen von einem Erziehungsberechtigten persönlich und pünktlich in die Schule gebracht und wieder abgeholt werden (Dabeibleiben ist nicht möglich)

Procedere beim Training

-Einlass für Schüler*innen max. 5 Min. vor Trainingsbeginn
-auch vor der Tür unbedingt auf einen Mindestabstand von 1,5 m achten
-Die Teilnehmer werden einzeln in den Trainingsraum eingelassen
-Es erfolgt eine Handdesinfektion
-Die Schüler*innen ziehen die Schuhe aus und gehen direkt auf die Trainingsfläche, legen den Mundschutz ab und nehmen ihren Platz in einem der markierten Felder ein
-Vor dem Verlassen des Trainingsraumes erfolgt wieder eine Handdesinfektion
-Die Teilnehmer werden einzeln aus dem Trainingsraum herausgelassen

Ich bitte euch alle, diese Regeln zu respektieren und zu befolgen, damit für uns alle das Training in dieser etwas komplizierten Zeit möglichst sicher und auch auf Dauer stattfinden kann.

5. Juni 2020 Robert Ungar